Der Feuerwehrverband ist die Interessenvertretung der Feuerwehrangehörigen durch:
- Kontakte, Verbindungen, wie Zusammenarbeit mit Kreisräten mit dem Landratsamt und dem Landrat
- zur Politik, Sport, Kultur
- zu besonderen Berufsgruppen, zu Kirchen und Verbänden, zu anderen Interessenorganisationen
- finanzielle Aspekte, durch Abwicklung von Veranstaltungen durch Sponsorenbetreuung.
- Ausbildungsaspekte, wie Schulung, Fitnessveranstaltungen, Alterabteilung
- Förderung der Feuerwehrmusik, im unserem Landkreis die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Betreuung der Feuerwehren, bei Jubiläen und Festveranstaltungen, bei Ehrungen und Auszeichnungen, bei der Brandschutzerziehung
- Soziale Aspekte, wie Leistungen aus der Gustav–Binder–Stiftung, der Ingenieur–Meister–Stiftung und dem Feuerwehrsozialwerk Feuerwehrhotel St. Florian am Titisee.
Beim Kreisfeuerwehrverband ist in der Satzung unter § 3 Aufgabe und Zweck folgendes festgeschrieben:
(1) Der Kreisfeuerverband hat folgende Aufgaben:
a) Förderung, Weiterbildung und Austausch des Feuerwehrwesens innerhalb des Landkreises Karlsruhe
b) Pflege der kameradschaftlichen Verbindungen der im Landkreis Karlsruhe vorhandenen
Feuerwehren und deren Gliederungen untereinander sowie mit anderen
Feuerwehrverbänden
c) Zusammenarbeit mit den am Brandschutz interessierten und dafür verantwortlichen Stellen,
d) Durchführung des Kreisfeuerwehrtages,
e) Förderung und Betreuung der Jugendfeuerwehren des Verbandsbereiches,
f) Förderung und Betreuung der Feuerwehrmusikzüge,
g) Förderung und Betreuung der Alters- & Seniorenabteilung
h) Unterstützung von Feuerwehrangehörigen und deren Familien in sozialen Notlagen.
(2) Der Kreisfeuerwehrverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung, in der jeweils gültigen Fassung und ist selbstlos tätig.
Wirtschaftliche, auf Gewinn abzielende Einrichtung, politische und religiöse Betätigung sind ausgeschlossen.
(3) Die Tätigkeiten sämtlicher Organe des Kreisfeuerwehrverband sind grundsätzlich ehrenamtlich. Die einzelnen Tätigkeiten sind dem jeweils aktuellen Geschäftsverteilungsplan zu entnehmen.
(4) Zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben können bei Bedarf Fachgebiete und Arbeitskreise gebildet werden.
(5) Der Kreisfeuerverband ist korporatives Mitglied des Landesfeuerwehrverbandes Baden Württemberg, des Deutschen Feuerwehrverbandes und des Vereins Baden Württembergisches Feuerwehrheim.
Satzung:
Die Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes Karlsruhe (Stand 30.04.2021 | pdf, 232 KB)
Ehrenordnung
Die Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Karlsruhe (Stand 16.07.2021 | pdf, 1.206 KB)