Sehr gut besucht war das Inhouse-Seminar zum Thema „Feuerwehr und Umsatzsteuer – Kameradschaftskasse als Sondervermögen“, welches für die Freiwilligen Feuerwehren und fachlich fundierten Multiplikatoren der Kommunalverwaltungen im Landkreis Karlsruhe, in der Spechaahalle am Donnerstagabend in Stutensee stattfand.

Schulung in Stutensee

Kreisbrandmeister Thomas Hauck begrüßte die Teilnehmer zu diesem wichtigen und brisanten Seminarthema. Bereits Mitte des Jahres hatte der Kreisfeuerwehrverband die Thematik im Themenabend angerissen und nun wolle man es nochmals vertiefen. Hierfür konnte der Referent und Diplom-Betriebswirt Uwe Kamps aus Herrenberg im Auftrag der Verwaltungsschule Karlsruhe gewonnen werden.

„Steuerpflichtig ist nicht die Feuerwehr sondern die Gemeinde“, sagte Uwe Kamps gleich zu Beginn der Veranstaltung. Er beleuchtete die Ausgangslage und rechtliche Einordnung der Kameradschaftskasse der Feuerwehr. Die Frage hierbei war, ob die Kameradschaftskasse ein Teil des Vermögens einer Gemeinde oder das Vermögen eines Vereins ist. Bei der Bildung von Sondervermögen der Kameradschaftskasse für bspw. die Gemeindefeuerwehr, Einsatzabteilung oder Jugendfeuerwehr, klärte Kamps über die Folgen auf. Er stellte hierfür anhand eines Muster-Wirtschaftsplans des Sondervermögens, die Einnahmen und Ausgaben gegenüber.

Bei den ertragssteuerlichen Aspekten erklärte er den Betrieb gewerblicher Art, kurz BgA. Er stellte die Einnahme- und Gewinnerzielungsabsicht im Hinblick auf die nachhaltige, wirtschaftliche Tätigkeit dar. Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit zum Meinungsaustausch und konnten offene Fragen klären.

Nach einer kurzen Pause, in der die Jugendfeuerwehr Spöck Getränke und heiße Würste anbot, konnte der zweite Teil des Seminars frisch gestärkt beginnen. Uwe Kamps ging nun auf die umsatzsteuerlichen Aspekte ein. Er erläuterte die Voraussetzungen einer steuerpflichtigen Leistung. „Liegt ein BgA vor, so liegt auch ein Unternehmer vor“. Mit diesen Worten brachte er den aktuellen Stand der Rechtssprechung zur Unternehmereigenschaft nahe. Aufgrund dieser neuen Rechtslage ergeben sich zahlreiche Auswirkungen, welche er deutlich machte.

Mit konkreten Praxishinweisen zur Prüfung der Steuerpflicht und dem Steuersatz, zur Abgrenzung bei Abgaben und Speisen und dem Vorsteuerabzug mit den unentgeltlichen Wertabgaben, schloss Kamps seinen Vortrag ab. Kreisbrandmeister Thomas Hauck ergänzte den Vortrag mit einzelnen Beispielen und bedankte sich abschließend bei Uwe Kamps für das gelungene Seminar. Ebenfalls ein großer Dank geht an die Stadt Stutensee und die Verantwortlichen und Mitglieder der Jugendfeuerwehr Spöck, für die Bewirtung und Bereitstellung der Spechaahalle Stutensee.