Es ist bereits seit Jahren Tradition, dass Kreisbrandmeister Thomas Hauck zu einem im Rhythmus von zwei Jahren stattfindenden Seminar für die Führungskräfte einlädt. Hauck konnte aus allen Freiwilligen und Werkfeuerwehren des Landkreises Kommandanten und Abteilungskommandanten sowie Führungskräfte zum Weiterbildungsseminar begrüßen.
Als erster Referent zum Thema „Regelmäßige Prüfungen nach UVV – Fahrzeuge“ konnte Frank Obergöker von der Unfallkasse Baden-Württemberg gewonnen werden. Das Land Baden-Württemberg beendet zum 31. Dezember 2017 die Verträge mit den Prüfstellen beim TÜV Süd und TÜV Pfalz: Den „Feuerwehr-TÜV“ wird es somit nicht mehr geben. Ein wiederkehrendes dreijähriges Prüfintervall mit einer begrenzten Auswahl, welche Fahrzeuge und Ausrüstung einer Prüfung zu unterziehen sind, sieht man aufgrund von detaillierten Unfallverhütungsvorschriften, Herstellervorgaben und anderen Vorschriften als nicht mehr ausreichend. Die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung soll daher ab dem 1. Januar 2018 durch die Gemeinden beauftragt werden, da nur vor Ort der notwendige Bedarf an wiederkehrenden Prüfung bekannt sei. Künftig stehe es den Gemeinden frei, welche sachkundige Prüfstelle beauftragt wird. Auch die Abnahmepflicht für neue Feuerwehrfahrzeuge entfällt ab dem Jahr 2018. Allerdings müssen neu beschaffte Feuerwehrfahrzeuge auch weiterhin durch eine sachkundige Prüfstelle abgenommen werden, wenn eine Landeszuwendung nach VwV Z-Feu bewilligt worden ist. Dies muss die Kommune jedoch direkt beauftragen. Die Kosten für die Neuabnahme und die wiederkehrenden Prüfungen, die bisher vom Land getragen wurden, sollen auch künftig den Kommunen zur Verfügung gestellt, allerdings über Zuwendungen nach der VwV-Z-Feu. Die entsprechenden Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr finden sich in der DGUV Grundsatz 302-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“. Im zweiten Teil seines Vortrages ging Obergöker auf die Persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehr ein. Die PSA ist immer ein Kompromiss. Die Auswahlkriterien wie Zweckbestimmung (Komfort, Funktionalität), Reinigung, Lieferung, Service sowie die Reparaturmöglichkeiten sind neben den taktischen Kriterien für jede Feuerwehr individuell und auf die verschiedenen Bedürfnisse abzustimmen. Zur Unterstützung könne die DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“ sowie 205-020 „Feuerwehrschutzkleidung – Tipps für Beschaffer und Benutzer“ zur Entscheidungshilfe beitragen. Auch die DGUV Information „Meine Feuerwehrschutzkleidung – Information für Einsatzkräfte“ nannte Frank Obergöker als weitere nützliche Informationsquelle. Zum Abschluss folgte ein Appell an die Anwesenden Führungskräfte. Die Schwarz-Weiß-Trennung sei essentiell für die richtige Hygiene und beginnt bereits an der Einsatzstelle. Hierauf solle man künftig verstärkt ein Auge darauf haben und die Eisatzkräfte entsprechend sensibilisieren.
Das zweite Thema des Abends „Gasantriebe bei Kraftfahrzeugen“ wurde den Anwesenden Führungskräften von Frank Hübsch von der Landesfeuerwehrschule vorgestellt. Im ersten Teil des Vortrages ging Hübsch auf die Elektrofahrzeuge ein. Wie erkennen wir als Feuerwehr, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt. Mit der sogenannten AUTO-Regel könne man eine zügige Beurteilung erreichen: Austretende Betriebsmittel (Öl, Benzin – bei E-Autos nein), Unterbodenkontrolle (Auspuff etc. – bei E-Autos nein), Tankdeckel (bei E-Autos nein), Oberfläche. Auch ein „E“ am Ende des amtlichen Kennzeichens ist ein Indiz für ein Elektrofahrzeug, dies ist aber nicht Pflicht. Als weitere Identifikationshilfen können Rettungsdatenblätter dienen sowie eine Kennzeichenabfrage über die Leitstelle (seit 2013) erfolgen. Als nächstes ging Frank Hübsch auf die Schutzmechanismen bei Elektrofahrzeugen ein. Dies wären im einzelnen Crash Sensoren, Airbag Steuergerät, Galvanische Trennung, Kein Potenzial gegen Erde sowie die Leistungsüberwachung. Als Risiken bei einem verunfallten Elektrofahrzeug nannte Hübsch ein ungewolltes in Bewegung setzen (Gaspedal) sowie das fehlende Motorgeräusch. Das „einfache“ Deaktivieren des Elektrofahrzeuges erfolgt durch Zündung aus (evtl. Start/Stopp-Knopf) und – falls vorhanden – den Transponder in sicherer Entfernung deponieren. Beim Brand einer Antriebsbatterie könne eine starke Flammenbildung auftreten, Teile umherfliegen oder Betriebsmittel (Batteriesäure) austreten. Sollte bei einem Schadenereignis das Fahrzeug angeschlossen an einer Ladestation stehen kann der Stecker einfach rausgerissen werden. Risiken dabei bestünden nicht. Sollte sich ein Elektrofahrzeug im Wasser befinden – so Frank Hüsch – wären Kurzschlüsse an der Batterie als Risiko zu nennen. Im zweiten Teil des Vortrags standen nun Gasbetriebene Fahrzeuge im Fokus. Hier wird zwischen LPG und CNG unterschieden. LPG-Fahrzeuge werden durch ein Propan/Butan-Gemisch betrieben. Das Gemisch ist schwerer als Luft und der Behälterdruck beträgt zwischen 8 und 10 bar. CNG-Fahrzeuge werden durch Methan betrieben. Methan ist leichter als Luft und der Behälterdruck beträgt ungefähr 200 bar. Als Sicherheitsprinzip gasbetriebener Fahrzeuge nannte Hübsch das absperren oder abblasen. Auch gab er zum Schluss als Hinweis, dass bei verunfallten gasbetriebenen Fahrzeugen eventuell Ex-Messungen und/oder Belüftungsmaßnahmen erforderlich sind.
Als drittes Thema an diesem Abend stand „Ethik in der Feuerwehr“ auf dem Programm. Hierzu konnten wir Andreas Hörmann von der Christlichen Feuerwehrvereinigung e. V. willkommen heißen. „Die Christliche Feuerwehrvereinigung e. V. wurde 2010 gegründet, besteht derzeit aus zirka 80 Mitgliedern und es finden regelmäßig regionale Treffen in Kleingruppen statt.“ so Hörmann. Im Frühling 2013 fand an der Universität Wuppertal ein erster Workshop zum Thema „Ethik in der Feuerwehr“ statt. An diesem Workshop wurden erste Ideen und Themen, die wichtig für die Ethik sind, zusammengetragen. Eine Arbeitsgruppe wertete diese Ergebnisse aus und entwarf eine erste Vorlage für die Ethik. In einem weiteren Workshop im Frühjahr 2014 wurden diese Ergebnisse den Teilnehmern vorgestellt, angewandt und vertieft. Damit war die Grundlage für die Ethik gelegt. Im Juni 2015 wurde das Buch „Ethik in der Feuerwehr“ im Kohlhammerverlag veröffentlicht. In der Feuerwehr lebt man mit seinen Kollegen auf engstem Raum zusammen, bestreitet zusammen Einsätze, die über Leben und Tod entscheiden können. Man muss sich aufeinander verlassen können. Darum ist der Umgang miteinander entscheidend wichtig. Die Feuerwehrethik will aufzeigen, was im Zusammenleben, im Umgang mit Hilfesuchenden und beim Führen zu beachten ist, damit das Zusammenleben funktionieren kann. Sie soll Werte aufzeigen, die eine solide Grundlage für das Leben geben. Die Ethik umfasst 10 Werte, welche die Grundlage für ethische Prinzipien in der Feuerwehr sind. Diese 10 Werte wurden graphisch (siehe oben) dargestellt.
Für den ersten Vortrag „Evakuierung von Pflegeeinrichtungen“ am Samstagvormittag konnte Kreisbrandmeister Thomas Hauck den Brandschutzsachverständigen Holger Schneefeld aus Oberderdingen begrüßen. Schneefeld berichtet über ein gemeinsam mit der Feuerwehr Bruchsal erstelltes Räumungs- und Evakuierungskonzept einer Pflegeeinrichtung. Er erläutere anhand dieses Objekts die bestehenden Anforderungen. Geschosse in Pflegebereichen sind in mindestens zwei Brandschutzbereiche zu unterteilen. Jeder Brandschutzbereich muss so bemessen sein, dass zusätzlich mindestens 30 Prozent der Betten des benachbarten Brandschutzbereiches vorübergehend aufgenommen werden können. Jeder Brandschutzbereich muss mit einem anderen Brandschutzbereich und mit einem Treppenraum jeweils unmittelbar verbunden sein. Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege, die unmittelbar oder über eine notwendige Treppe ins Freie führen, vorhanden sein. Mindestens einer dieser Rettungswege muss so beschaffen sein, dass das Freie oder ein Treppenraum mit einer notwendigen Treppe nach höchstens 30 Meter erreichbar ist. Soweit der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führt, muss diese in einem Treppenraum angeordnet sein. Der zweite Rettungsweg sollte möglichst entgegengesetzt zum ersten Rettungsweg angeordnet sein. Er kann auch unmittelbar aus einem Großraumbereich zu einer notwendigen Treppe oder in eine gleichartige benachbarte Nutzungseinheit führen, sofern von dort ein weiterer Rettungsweg jederzeit erreichbar ist. Außentreppen sind als zweiter baulicher Rettungsweg zulässig, sofern sie im Brandfall sicher benutzbar sind. Zusammenhängende Bereiche sind in Pflege-, Untersuchungs- und Behandlungsbereichen ohne notwendige Flure bis zu einer Grundfläche von 400 m² zulässig. Dies bedarf weitergehender brandschutztechnischer Maßnahmen. Insbesondere sind Räume, die der stationären Unterbringung von Pflegebedürftigen dienen, von dem Bereich, durch den im Brandfall die Evakuierung vorgesehen ist, durch eine feuerhemmende Wand und dichtschließende Türen abzutrennen. In einem Großraumbereich ist von maximal 10 Pflegebedürftigen auszugehen. Man unterscheidet zwischen der Räumung und der Evakuierung. Die Räumung ist das schnelle In-Sicherheit-Bringen von Menschen aus einem akut gefährdeten Bereich (Horizontal in einen anderen Brandabschnitt des gleichen Geschosses). Evakuierung ist das langfristige Verlegen von Personen aus einem gefährdeten Bereich in einen intakten Bereich mit gleichwertiger Versorgungsmöglichkeit. „90 Prozent der Brände entstehen im Zimmer eines Bewohners.“ so Schneefeld. Das Pflegepersonal sollte in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr auf das Szenario einer Räumung vorbereitet und trainiert werden. Deshalb sollten regelmäßige Räumungsübungen durchgeführt werden. Aufgrund des demographischen Wandels sollten sich die Feuerwehren mit den Pflegeeinrichtungen ihrer Kommune in Verbindung setzen und entsprechende Räumungs- und Evakuierungskonzepte ausarbeiten.